Skip to main content

Rechtsanwälte und Notare
Albers, Voigts, Nodop & Hanken
Wilhelmstraße 8A
26160 Bad Zwischenahn

Telefon
0 44 03 – 91 92 0

Telefax
0 44 03 – 91 92 30

info@rae-bad-zwischenahn.de

Durchwahlen Sekretariate

Mareike Siegel
0 44 03 – 91 92 13

Britta Helms
0 44 03 – 91 92 32

Maximilian Windbergs
0 44 03 – 91 92 33

Dena Dobberstein
0 44 03 – 91 92 22

Direktkontakt Notariat

Marion Helfers
0 44 03 – 91 92 20

Marion Laabs
0 44 03 – 91 92 21

Doris Deluweit
0 44 03 – 91 92 23

Katharina Dittmann
0 44 03 – 91 92 23

Nele Penning
0 44 03 – 91 92 17

Durchwahlen Forderungseintreibung / Inkasso

Susanne zur Brügge
0 44 03 – 91 92 12

Bürozeiten
Montag - Freitag
08.30 - 13.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Termine nach Vereinbarung

Parklatz Anwaltskanzlei Bad ZwischenahnParkplätze direkt am Haus

Barrierefrei Anwaltskanzlei Bad ZwischenahnBarrierefreie Räume

Miet- und Wohneigentumsrecht

Wir vertreten Ihre rechtlichen Interessen sowohl im Wohnungsmietrecht als auch im Gewerbemietrecht, nicht nur auf Vermieter-, sondern auch auf Mieterseite, sei es als (gewerbliche) Vermietungsgesellschaft, Einzelvermieter, Mietervereinigung oder Einzelmieter.

Auf Vermieterseite setzen wir Ihre Rechte gegenüber der Mieterseite mit fachspezifischer Argumentation und juristischer Präzision für Sie zügig und zielorientiert durch.

Zahlt die Mieterseite die Miete evtl. nur unregelmäßig, stets unpünktlich oder wohl möglich gar nicht? Sind Sie der Ansicht, das mit der Mieterseite eingegangene Mietverhältnis verläuft – vllt. aufgrund von Pflichtverletzungen seitens der Mietpartei – nicht wie von Ihnen gewünscht und möchten Sie deshalb die richtigen Schritte zur Wahrung Ihrer Rechte einleiten?

Dann sind Sie bei uns genau richtig.

Ihre rechtliche Interessenwahrnehmung als Vermieter/in im Rahmen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts können dabei mannigfaltig sein:
In Ihrer Eigenschaft als Vermieter/in benötigen Sie für die Kündigungserklärung – um nur eines von vielen denkbaren Interessenfelder im Rahmen mietrechtlicher Angelegenheiten zu nennen - in der Regel einen Kündigungsgrund.
Von der Eigenbedarfs- über die Verwertungskündigung bis zur Kündigung wegen rückständiger Mietbeträge – eine Kündigungserklärung muss für dessen Wirksamkeit immer gut begründet sein.
Entsprechendes gilt für den Fall, wenn sich beispielsweise ein Räumungsverfahren nicht vermeiden lässt.

Auf Vermieterseite unterstützen und beraten wir Sie zu allen denkbaren mietrechtlichen sowie wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheiten.

Auch die Überprüfung von bestehenden oder noch abzuschließenden Mietverträgen übernehmen wir für Sie jederzeit gerne.

Sollten Sie die Gestaltung eines völlig neuen Mietvertrages wünschen, können wir für Sie aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung im Rahmen der Vertragsgestaltung einen auf die individuellen Bedürfnisse und Interessen der Vertragsparteien angepassten Vertrag ausarbeiten.

 

Auf Mieterseite beraten wir Sie ebenfalls umfassend über Ihre Rechte und Pflichten als Mietpartei.

Sei es die Verteidigung gegen eine ungerechtfertigte Kündigung, die Wahrung Ihrer Rechte aufgrund von bestehenden Mietmängeln, wie z.B. bauseitig bedingten Schimmelbefalls, eines Wasserschadens, Heizungsausfalls, oder sonstiger Schäden an dem Mietobjekt, für die die Vermieterseite ggf. einzustehen hat, oder die Überprüfung einer Ihnen zugegangen Betriebskostenabrechnung – auf Seiten der Mietpartei setzen wir uns für eine umfassende Durchsetzung Ihrer Ansprüche ein.

Darüber hinaus stehen wir Ihnen zu allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts, insbesondere was die Vertragsauslegung, die Prüfung und Durchsetzung Ihrer Eigentumsrechte gegenüber der Wohnungseigentumsgemeinschaft, oder einem einem einzelnen Miteigentümer gegenüber betrifft, jederzeit gern zur Verfügung.

Cookies erleichtern es uns, unser Serviceangebot zu optimieren. Mit dem Besuch unserer Seiten erlauben Sie uns die Nutzung von Cookies.